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    Partner-AGB für Film- und Festival-Partner.

    Diese Partner-AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen plixxer (MOON YORK) und dir als Film- oder Festival-Partner. Sie sind bewusst ausführlich formuliert, damit du vor der Registrierung genau prüfen kannst, ob die Konditionen für dich passen. Version 1.0 · Stand: 8. Juli 2026.

    1 – Geltungsbereich & Vertragspartner

    Vertragspartner ist die MOON YORK GmbH (nachfolgend „plixxer“), Betreiberin der Plattform plixxer.com. plixxer tritt gegenüber Endkunden als Merchant of Record (MoR) auf: plixxer verkauft und verleiht die Filme im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, wickelt Zahlung, Steuer und Rechnungsstellung an den Endkunden ab und beteiligt dich anschließend am erzielten Nettoumsatz.

    Diese Partner-AGB gelten für alle Film-Partner (Rechteinhaber, Produktionsfirmen, Verleiher, Sales Agents, Institutionen) und Festival-Partner (kuratierte Filmfestivals mit eigenem Channel). Bereiche, die nur für eine der beiden Partner-Arten gelten, sind ausdrücklich als „Nur Film-Partner“ bzw. „Nur Festival-Partner“ gekennzeichnet.

    Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, plixxer stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.

    2 – Vertragsschluss & Freigabe

    Der Vertrag kommt zustande, indem der Partner das Onboarding vollständig durchläuft, diese Partner-AGB per Checkbox aktiv bestätigt und plixxer den Account nach interner Prüfung freischaltet. Zeitpunkt und Version der Zustimmung werden protokolliert.

    plixxer entscheidet frei über die Aufnahme neuer Partner und einzelner Werke. Ein Anspruch auf Freischaltung, Listung oder redaktionelle Platzierung besteht nicht. Ablehnungen werden begründet, soweit dies rechtlich möglich und aus Sicherheitsgründen vertretbar ist.

    3 – Eingeräumte Rechte (Nur Film-Partner)

    Der Film-Partner räumt plixxer für jeden eingereichten und von plixxer freigegebenen Film ein nicht-exklusives, unterlizenzierbares, zeitlich auf die Dauer der Listung im Katalog beschränktes Recht ein, den Film auf der Plattform plixxer und den zugehörigen Apps (Web, iOS, Android, ggf. Smart-TV) öffentlich zugänglich zu machen, zu streamen, zum zeitlich befristeten Leihabruf (TVOD-Leihe) und zum dauerhaften Kaufabruf (TVOD-Kauf, „Electronic Sell-Through“) anzubieten.

    Territorium: Standardmäßig die DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein). Der Partner kann im Onboarding zusätzliche Territorien freigeben, für die er entsprechende Rechte nachweisen kann. plixxer nutzt zusätzliche Territorien nur, wenn und soweit dies technisch aktiviert wurde.

    Nutzungsarten im Detail: (a) Streaming über verschlüsselte, DRM-geschützte Auslieferung (Widevine, FairPlay); (b) zeitlich begrenzte Leihe (Standard: 30 Tage Verfügbarkeit ab Kauf, 48 Stunden ab Play-Start); (c) dauerhafter Kauf mit Zugriff, solange der Film im plixxer-Katalog geführt wird; (d) begrenzter Offline-Download innerhalb der plixxer-Apps im Rahmen der jeweiligen Lizenz.

    Marketing- & Trailer-Rechte: plixxer darf Cover, Stills, Metadaten, Cast/Crew-Angaben, Kurzsynopsen und – sofern hochgeladen – den offiziellen Trailer zeitlich unbegrenzt und weltweit zur Bewerbung des Films auf plixxer, in eigenen Newslettern, Social-Media-Kanälen, Suchmaschinen-Snippets, Presseanfragen und Partnerplattformen nutzen. Diese Marketingnutzung bleibt auch nach einer Depublizierung des Films für bereits veröffentlichte Inhalte bestehen.

    Technische Unterlizenzierung: Zur reinen technischen Erbringung der Dienstleistung (Encoding, Hosting, CDN, DRM-Lizenzserver, Zahlungsabwicklung, Rechnungsversand) darf plixxer die notwendigen Rechte an technische Dienstleister (u. a. Video-Infrastruktur-Anbieter, Cloud-Provider innerhalb der EU, Stripe) unterlizenzieren.

    Nicht-Exklusivität: Der Partner darf denselben Film parallel auf anderen Plattformen, im Kino, im linearen TV oder physisch (DVD/Blu-ray) auswerten. Eine Exklusivität kann nur in einer separaten, schriftlichen Zusatzvereinbarung vereinbart werden.

    4 – Zusicherungen & Chain of Title (Nur Film-Partner)

    Der Film-Partner sichert zu, dass er über sämtliche für die in Ziffer 3 beschriebene digitale Distribution erforderlichen Rechte verfügt oder diese lückenlos lizenziert hat. Das umfasst insbesondere: Bildrechte, Tonrechte, Musikrechte (inkl. GEMA/Sync/Master), Drehbuch- und Bearbeitungsrechte, Rechte der Regie, Kamera, Schnitt und aller weiteren Filmurheber, Persönlichkeits- und Bildnisrechte aller mitwirkenden Personen, Rechte an gezeigten Marken, Produkten, Kunstwerken und Drehorten sowie ggf. Archiv- und Ausschnittslizenzen.

    Der Partner sichert weiter zu, dass die Auswertung durch plixxer keine Rechte Dritter verletzt und keine laufenden Sperrfristen (Holdbacks) verletzt werden. Auf Verlangen weist der Partner die Rechtekette („Chain of Title“) durch geeignete Unterlagen nach.

    Alterskennzeichnung: Der Partner benennt bei Einreichung die zutreffende FSK-Freigabe bzw. eine belastbare Selbsteinschätzung nach den Kriterien der FSK und JMStV. Bei Filmen ohne offizielle FSK-Freigabe kann plixxer die Freigabe verweigern oder eine eigene Kennzeichnung vornehmen.

    5 – Rolle & Zusicherungen des Festival-Partners (Nur Festival-Partner)

    Der Festival-Partner betreibt auf plixxer einen eigenen Festival-Channel mit kuratiertem Programm, Preisträger-Sektionen und optionalen Sonderreihen. Der Festival-Partner erwirbt selbst keine Rechte an den Filmen – die Rechte verbleiben bei den jeweiligen Film-Partnern, die eigenständig einen Vertrag mit plixxer schließen.

    Die Rolle des Festival-Partners ist eine kuratorisch-vermittelnde: Das Festival wählt Filme aus, bespielt seinen Channel und verweist sein Publikum auf plixxer. Für die von seinem Channel aus verkauften/geliehenen Filme erhält der Festival-Partner eine Vermittlungsprovision (siehe Ziffer 7).

    Der Festival-Partner sichert zu, dass alle Angaben zu Auswahl, Preisträgern, Nominierungen, Awards, Jahreszahlen und Programmreihen wahrheitsgemäß sind und dass er die für seinen Channel verwendeten Logos, Bilder und Texte nutzen darf. Falschangaben – insbesondere zu Auszeichnungen – berechtigen plixxer zur sofortigen Depublizierung des Channels.

    Der Festival-Partner darf keine Filme in seinem Channel führen, für die kein aktiver Film-Partner-Vertrag auf plixxer besteht.

    6 – Freistellung

    Der Partner stellt plixxer, ihre Organe, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und die in Ziffer 3 genannten technischen Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Zusicherungen aus Ziffer 4 (Film-Partner) bzw. Ziffer 5 (Festival-Partner) resultieren. Die Freistellung umfasst insbesondere Schadenersatzansprüche, Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, gerichtliche und außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten (inkl. angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) sowie Bußgelder.

    plixxer wird den Partner über einen entsprechenden Anspruch unverzüglich informieren und ihm im Rahmen des rechtlich Zulässigen die Möglichkeit zur Verteidigung einräumen.

    7 – Vergütung & Umsatz-Splits

    Film-Partner: 60 % vom Netto-Verkaufspreis (Bruttopreis abzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) jedes über plixxer erzielten Kaufs oder Leihabrufs seines Films. Der Anteil wird bei jedem einzelnen Vorgang sofort in das interne Umsatzkonto („wallet_ledger“) des Partners eingebucht.

    Festival-Partner: 5 % vom Netto-Verkaufspreis jedes Kaufs oder Leihabrufs, der über die Festivalseite bzw. den Festival-Channel ausgelöst wurde. Die Zuordnung erfolgt automatisiert durch die Plattform.

    Der 60-%-Anteil des Film-Partners ist unabhängig vom Zahlweg. Sämtliche Zahlungsdienstleister-, Plattform- und App-Store-Gebühren sowie gesetzliche Abgaben und Förderfondsbeiträge (z. B. FFA-Filmabgabe) trägt plixxer aus dem eigenen 40-%-Anteil. Für den Partner ergibt sich damit kein Unterschied, ob der Endkunde im Web, über die iOS-App oder die Android-App bezahlt.

    Wallet-Aufladungen der Endkunden werden nicht direkt gesplittet, sondern erst im Moment des tatsächlichen Kaufs/Leihabrufs aus dem Wallet-Guthaben. Wallet-Guthaben ist gegenüber dem Endkunden nicht rückerstattbar.

    Refunds, Chargebacks und erfolglos verteidigte Streitfälle mindern die Bemessungsgrundlage: betroffene Beträge werden vor der monatlichen Gutschrift automatisch abgezogen.

    Der bei plixxer verbleibende Anteil deckt Zahlungsdienstleister- und App-Store-Gebühren, MoR-Aufwand, Steuern auf Plattformebene, Hosting, DRM, Support und redaktionelle Arbeit ab. Eine Weitergabe der genauen Kostenaufteilung ist nicht geschuldet.

    8 – Gutschriftverfahren & Auszahlung

    Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 UStG: plixxer stellt monatlich am 1. eines Monats für den Vormonat eine Sammel-Gutschrift über alle Umsatz- und Provisionsanteile aus. Der Partner erklärt sich mit diesem Verfahren mit der Registrierung ausdrücklich einverstanden.

    Steuerliche Behandlung: Bei Regelbesteuerung in Deutschland wird 19 % USt ausgewiesen. Bei Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erfolgt der Ausweis ohne USt mit entsprechendem Hinweis. Bei EU-B2B-Partnern mit gültiger USt-ID greift die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG, Reverse Charge). Bei Drittlandspartnern erfolgt die Abrechnung als in Deutschland nicht steuerbare Leistung. Der Partner ist verpflichtet, seine steuerlichen Stammdaten in seinem plixxer-Account jederzeit aktuell zu halten.

    Für das Publish-Datum eines Films/Channels und für den Monatsersten müssen die steuerlichen Stammdaten (Land, Rechnungsadresse, Steuerstatus, ggf. USt-ID) vollständig sein. Sind sie es nicht, verhindert die Plattform automatisch die Veröffentlichung – es entsteht in diesem Fall kein Umsatz und keine Gutschrift.

    Auszahlung: Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf aktive Anforderung des Partners im Dashboard („Pull“). Auszahlungsschwelle: 25 € netto für Bankverbindungen im SEPA-Raum, 100 € netto außerhalb des SEPA-Raums. Bankdaten (IBAN/BIC) müssen erst zur Auszahlung hinterlegt sein, nicht bereits zur Freischaltung.

    Widerspruch gegen eine Gutschrift ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang schriftlich (auch per E-Mail an den Support) möglich. Nach Ablauf der Frist gilt die Gutschrift als anerkannt, § 14 UStG bleibt unberührt.

    9 – Content-Standards & Katalog-Regeln

    Der Partner reicht keine Inhalte ein, die gegen geltendes Recht verstoßen – insbesondere keine Inhalte, die volksverhetzend, gewaltverherrlichend, kinder- oder jugendgefährdend im Sinne des JMStV sind, die Persönlichkeitsrechte verletzen, betrügerisch sind oder eindeutig sittenwidrig.

    plixxer verfolgt eine Diversity-Policy und behält sich das Recht vor, Inhalte abzulehnen, die diesem redaktionellen Selbstverständnis widersprechen. Die Ablehnung ist keine inhaltliche Zensur, sondern eine kuratorische Entscheidung.

    Metadaten (Titel, Synopsis, Genre, Sprachen, Laufzeit, Erscheinungsjahr, Cast/Crew) müssen wahrheitsgemäß und in ausreichender Qualität geliefert werden. plixxer darf Metadaten redaktionell überarbeiten (Rechtschreibung, Formatierung, Kürzung), ohne die inhaltliche Aussage zu verändern.

    10 – Takedown & Depublizierung

    Bei glaubhaft gemachten Anhaltspunkten für eine Rechtsverletzung – insbesondere Urheberrechts-, Marken-, Persönlichkeits- oder Jugendschutzverstöße – ist plixxer berechtigt, den betroffenen Film oder Channel unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung offline zu nehmen. Der Partner wird zeitnah über die Maßnahme und deren Grund informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.

    Klärt sich der Vorwurf zugunsten des Partners auf, wird der Inhalt wieder veröffentlicht. Bestätigt sich der Vorwurf, verbleibt die Depublizierung und plixxer kann den Vertrag außerordentlich kündigen (siehe Ziffer 13).

    Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zur Sperrung des gesamten Partner-Accounts und zur Rückabwicklung noch nicht ausgezahlter Umsatzanteile führen, soweit diese aus rechtswidrig eingestellten Inhalten stammen.

    11 – Datenschutz & Reporting

    plixxer verarbeitet die Stammdaten des Partners ausschließlich zur Vertragsdurchführung, zur Abrechnung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Details regelt die Datenschutzerklärung.

    Der Partner erhält in seinem Dashboard ein transparentes Reporting: Anzahl der Verkäufe/Leihen, generierter Bruttoumsatz, sein Anteil, Wallet-Stand, Auszahlungen und Gutschriften – jeweils in Echtzeit. Personenbezogene Daten der Endkunden werden dem Partner nicht offengelegt.

    12 – Haftung

    plixxer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet plixxer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

    Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, entgangene Werbeeffekte oder mittelbare Schäden – ist ausgeschlossen. Für vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform (Wartung, Störungen bei Dienstleistern, höhere Gewalt) haftet plixxer nicht.

    13 – Laufzeit & Kündigung

    Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform (E-Mail an den Support oder Löschfunktion im Dashboard).

    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei nachhaltiger Verletzung dieser AGB, unrichtigen Zusicherungen (Ziffer 4/5), Zahlungsverzug bei Auszahlungsansprüchen oder Insolvenz einer Partei vor.

    Bestandsschutz für Endkunden: Filme, die vor der Kündigung dauerhaft gekauft wurden, bleiben für den Endkunden für einen Auslauf-Zeitraum von mindestens 24 Monaten nach Vertragsende zugänglich, sofern nicht rechtliche Gründe (Rechtsverletzung) eine sofortige Entfernung erfordern. Für die in diesem Auslauf-Zeitraum tatsächlich genutzten Streams entsteht keine weitere Vergütungspflicht, da diese Nutzung durch den ursprünglichen Kaufpreis bereits abgegolten ist.

    14 – Änderungen der AGB

    plixxer kann diese Partner-AGB anpassen, um sie an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, neue Funktionen oder geänderte Geschäftsprozesse anzupassen. Wesentliche Änderungen werden dem Partner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail und im Dashboard angekündigt.

    Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Partner, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens außerordentlich kündigen.

    Die jeweils aktuelle Version dieser Partner-AGB ist unter /partner-agb einsehbar und wird mit Versionsnummer und Datum ausgewiesen.

    15 – Schlussbestimmungen

    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von plixxer.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.